Vorschriften für Gebäude und Arbeitsplätze
Referenzwert
An Arbeitsplätzen und Wohnräumen gilt der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft für die Radonkonzentration.
Arbeitsplätze
Schutzmaßnahmen sind verpflichtend, wenn die Radonkonzentration an einem Arbeitsplatz überschritten wird. Mit einer zweiten Messung muss geprüft werden, ob der Referenzwert eingehalten wird.
Wohngebäude
Für Neubauten müssen geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, die ein Eintritt von Radon verhindern oder erheblich erschweren.